LL.M. Stipendium von der University of Illinois

Ein Aufbaustudium zum Master of Laws (LL.M.) an einer amerikanischen Hochschule ist unter deutschen Juristen nach wie vor äußerst begehrt. Kein Wunder, denn LL.M.-Absolventen sind unter international arbeitenden Rechtsanwaltskanzleien und Unternehmen sehr gesucht. Angesichts ihres Einstellungsbedarfs könnten die rund 50 Rechtsanwaltsbüros, die auf deutschem Boden schwerpunktmäßig im internationalen Geschäft arbeiten, nach Angaben der Deutsch-Amerikanischen Juristenvereinigung (DAJV) ohne Probleme dreimal mehr LL.M. Absolventen aufnehmen als bisher. Die Aussichten sind also nach wie vor hervorragend, auch in finanzieller Hinsicht: Ein LL.M. Abschluss wird üblicherweise mit einem Aufschlag in Höhe von 5.000 bis 6.000 Euro auf das Jahresbruttogehalt eines Berufsanfängers honoriert.

Allerdings schlagen die Kosten für solch ein Programm auch nicht selten mit mehreren Zehntausend US-Dollar zu Buche. Wer sich dies nicht erlauben kann oder will, ist auf ein Stipendium angewiesen. Neben einer vergleichsweise großen Anzahl von Stipendienprogrammen, die sich speziell an deutsche Juristen richten (siehe unten), vergeben auch einzelne US Law Schools Einzelstipendien an qualifizierte Bewerber aus dem Ausland. Die juristische Fakultät der renommierten University of Illinois in Urbana-Champaign zum Beispiel gehört zu den besten staatlichen Law Schools der USA und fördert jährlich eine(n) herausragende(n) Bewerber(in) aus Europa mit einem Stipendium von 2.000 US-Dollar bis zur Höhe der kompletten Studiengebühren. (Und das sind immerhin knapp 32.000 US-Dollar!) Dieses European Alumni Scholarship wird selbstverständlich im Rahmen einer Leistungskonkurrenz vergeben. Eine gesonderte Bewerbung ist nicht erforderlich, die Entscheidung wird automatisch bei der Zulassung getroffen. Bewerbungsschluss für das akademische Jahr 2006/2007 ist der 15. Februar 2007. Mehr lesen…

Von deutscher Seite aus gibt es außerdem folgende Fördermöglichkeiten für ein LL.M. Aufbaustudium in den USA: Nachtrag 28.02.07: Die Mueller-Weitzel-Weisner-Stiftung exisitert nicht mehr. Folglich ist auch das entsprechende Stipendium nicht mehr zu haben. Dank an die Kanzlei Hengeler Mueller für den Hinweis.

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