Gute Führung: Ph.D. darf bald Doktor heißen
Zu den kleinen Wermutstropfen einer Promotion in den USA gehörte es bislang, dass man seinem Namen bei einer Rückkehr nach Deutschland nicht das bei uns übliche Kürzel "Dr." voranstellen durfte, sondern stattdessen den amerikanischen Titel umständlich in seiner Originalform samt Ortsbezeichnung anhängen musste, z.B. Hans Hartmann, Ph.D. (University of California, Los Angeles). Mit dieser Regelung soll eigentlich verhindert werden, dass Aufschneider und Schwindler mit zweifelhaften, womöglich sogar käuflich erworbenen Abschlüssen aus irgendwelchen Bananenrepubliken sich mit höheren akademischen Weihen schmücken und an Jobs gelangen, für die sie eigentlich gar nicht qualifiziert sind. Und da alle Hochschulen außerhalb der EU vor dem Gesetz gleich sind, galt dieses Verbot immer auch für Absolventen der renommiertesten Universitäten in den USA. Auch und gerade dort gibt es immerhin mehr als genug "diploma mills", die akademische Titel gegen Scheck an den Mann und an die Frau bringen und damit Millionen scheffeln.
Erwischt hat der Eifer der deutschen Justiz nun ausgerechnet einen der wenigen renommierten US-Wissenschaftler, die sich zum Forschen nach Deutschland locken ließen: Ian Baldwin, Direktor des Max-Planck-Instituts für Chemische Ökologie in Jena, hat seinen Ph.D. an der Cornell University gemacht und darf zu Recht davon ausgehen, dass dieser Abschluss mit dem Doktorat jeder deutschen Hochschule gleichzusetzen ist. Also bezeichnete er sich auf Visitenkarten, Briefpapier und Webseite arglos als Prof. Dr. Ian Baldwin, und zwar nicht zuletzt deshalb, weil auch die Max-Planck-Gesellschaft und andere deutsche Forschungseinrichtungen ihn so betitelten. Den Bestimmungen entsprechend hätte es jedoch "Prof. Ian Baldwin, Ph.D. , Cornell University (Ithaca, NY)" heißen müssen. Und weiloffenbar irgendein missgünstiger Kollege seinen ausländischen Abschluss ebenfalls nicht als deutschen Dr. führen durfte ein anderer Wissenschaftler es Leid war, seinen ausländischen Abschluss nicht als deutschen Dr. führen zu dürfen [siehe Nachtrag unten], erstattete er Anzeige gegen Baldwin, der daraufhin Post von der Kriminalpolizei wegen Missbrauchs von Titeln bekam und ein Bußgeldverfahren am Hals hatte. Ein Artikel im Spiegel berichtet als erster von den seltsamen Ermittlungen; seitdem hat die Geschichte weite Kreise gezogen – natürlich auch in den USA.
Die entsprechende Meldung im Blog des Chronicle of Higher Education, der wichtigsten Zeitschrift im amerikanischen Wissenschaftsbetrieb, ist inzwischen mehr als 130mal kommentiert worden - Rekord. Die Kommentare liefern zum einen eine leicht verstörende Momentaufnahme vom Deutschlandbild mancher US-Akademiker, die schnell mit Vergleichen zu Goebbels und Gestapo zur Stelle sind. (Der Hinweis, das thüringische Gesetz stamme aus der Nazi-Zeit, hat da wohl sein Übriges getan.) Zum anderen werden aus der ansonsten recht differenzierten Diskussion die kulturellen Unterschiede bezüglich der Bedeutung von Titeln deutlich. Denn unter Wissenschaftlern in angloamerika- nischen Ländern werden akademische Titel nur höchst selten und meist bei offiziellen Anlässen genannt; in der Regel genügt die Anrede beim Vornamen. Natürlich sind auch Amerikaner stolz auf ihren Ph.D., aber sie tragen ihn nicht wie eine Trophäe vor sich her, und schon gar nicht wird der Titel fester Bestandteil des Namens wie bei uns. In einem Kommentar heißt es: "Nach dem Erhalt meines Doktortitels haben meine Frau und ich uns darauf geeinigt, dass ich den Titel nur verwenden werde, wenn ich mich auf wissenschaftliche Stellen bewerbe, Beiträge für Lehrbücher schreibe oder versuche, einen guten Tisch in einem Restaurant zu bekommen." Entsprechend amüsiert weisen einige Kommentatoren daraufhin, dass mehrfach promovierte Wissenschaftler sich in Deutschland sogar allen Ernstes "Doktor Doktor" nennen und das sogar auf ihr privates Klingelschild schreiben.
Aufgeschreckt durch die Provinzposse aus Thüringen, die die deutschen Bemühungen um Top-Forscher aus dem Ausland zu torpedieren droht, haben sich die Kultusminister nun zusammengesetzt und eine Überarbeitung der gesetzlichen Bestimmungen zum Titelschutz beschlossen. Nun soll nicht nur Doktoren der EU, sondern auch jenen anderer renommierter ausländischer Hochschulen die Führung des deutschen Doktortitels erlaubt sein. Als Grundlage soll für die USA die Liste der Carnegie Foundation dienen. Der Beschluss der Kultusministerkonferenz gilt jedoch entgegen anders lautender Meldungen erst, wenn er ins Hochschulrecht der Länder umgesetzt ist, und das kann durchaus noch ein halbes Jahr oder länger dauern. Die Staatsanwaltschaft in Jena jedenfalls hat ihre Strafverfahren inzwischen wegen Geringfügigkeit eingestellt, und in Kürze darf dann auch Ian Baldwin seine Webseite wieder um das Kürzel "Dr." ergänzen.
Nachtrag 01.07.08: Inzwischen ist der Beschluss der Kultusministerkonferenz bezüglich "begünstigender Regelungen" bei der Führung ausländischer Hochschulgrade offiziell in Kraft und hier nachzulesen (PDF). Für die meisten Bundesländer ist der KMK-Beschluss bindend; in einigen müssen nun noch die entsprechenden Durchführungsverordnungen geändert werden. Neben den Wissenschaftlern, die an einer auf der Carnegie-Liste geführten US-Universität (siehe hier und hier) promoviert haben, dürfen nun auch Absolventen australischer, israelischer, japanischer und kanadischer Universitäten ihren dort erworbenen Doktortitel in der deutschen Abkürzung „Dr.“ ohne fachlichen Zusatz und Herkunftsbezeichnung führen. Die Zeiten, in denen das deutsche Doktorat dem Gesetzgeber als das einzig Wahre galt, sind nun also endlich vorbei.
Kürzlich hatte ich im Übrigen die Gelegenheit, mich mit dem Mann zu unterhalten, der Baldwin und nicht weniger als 39 weitere im Ausland promovierte Wissenschaftler wegen Führung falscher Titel angezeigt hat. Wie sich herausstellt, waren es keineswegs Missgunst oder persönliche Animositäten, die ihn zu diesem Schritt bewogen, sondern der Wunsch, die bestehende Rechtslage mittels einer gezielten Kampagne zu ändern. Herbert K. hat in den 70er Jahren in Toronto promoviert und über Jahre vergeblich den Rechtsweg bemüht, um seinen kanadischen Ph.D. als deutschen "Dr." führen zu dürfen. Nachdem diese Methode sich als erfolglos erwies, beschloss er, den umgekehrten Weg zu gehen und die Behörden mit ihren eigenen Mitteln zu schlagen, indem er Dutzende von prominenten, im Ausland promovierten Personen im Internet recherchierte und anzeigte, weil sie ihren Titel unerlaubterweise als "Dr." führten.
Die Anzeigen richteten sich also nicht gegen einzelne Personen. Am Pranger stehen für K. vielmehr "die deutschen Behörden mit ihrer Mischung von Selbstüberschätzung und Xenophobie beim Umgang mit im Ausland erworbenen Know-how. Ziel muss es sein, dieses Know-how für den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Deutschland nutzbar zu machen. Dies geschieht nicht, indem man Wissenschaftler mit hohem Ausbildungsniveau verleumdet und verprellt, gleichgültig ob mittels Auflagen zur Titelführung oder mit anderen Methoden."
Ziel der Kampagne war es folglich, "dass diese Personen sich öffentlich wehren und damit die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf diese strafrechtlich bewehrte Provinzposse lenken", erläutert K. "Leider brachten nur die amerikanischen Wissenschaftler der MPG die Zivilcourage auf, sich zu wehren und an die internationale Presse zu gehen." Der gewünschte Effekt trat trotzdem ein: Peinlich berührt ob der negativen Schlagzeilen konnte die KMK die Grundsätze zur Führung ausländischer Hochschulgrade nun plötzlich ganz fix ändern. Und da neben amerikanischen auch kanadische Universitäten als gleichwertig anerkannt sind, darf sich K. nun endlich so nennen, wie er es schon immer wollte. Hut ab vor diesem genialen Coup und noch einmal vielen Dank für den Anruf.
Erwischt hat der Eifer der deutschen Justiz nun ausgerechnet einen der wenigen renommierten US-Wissenschaftler, die sich zum Forschen nach Deutschland locken ließen: Ian Baldwin, Direktor des Max-Planck-Instituts für Chemische Ökologie in Jena, hat seinen Ph.D. an der Cornell University gemacht und darf zu Recht davon ausgehen, dass dieser Abschluss mit dem Doktorat jeder deutschen Hochschule gleichzusetzen ist. Also bezeichnete er sich auf Visitenkarten, Briefpapier und Webseite arglos als Prof. Dr. Ian Baldwin, und zwar nicht zuletzt deshalb, weil auch die Max-Planck-Gesellschaft und andere deutsche Forschungseinrichtungen ihn so betitelten. Den Bestimmungen entsprechend hätte es jedoch "Prof. Ian Baldwin, Ph.D. , Cornell University (Ithaca, NY)" heißen müssen. Und weil
Die entsprechende Meldung im Blog des Chronicle of Higher Education, der wichtigsten Zeitschrift im amerikanischen Wissenschaftsbetrieb, ist inzwischen mehr als 130mal kommentiert worden - Rekord. Die Kommentare liefern zum einen eine leicht verstörende Momentaufnahme vom Deutschlandbild mancher US-Akademiker, die schnell mit Vergleichen zu Goebbels und Gestapo zur Stelle sind. (Der Hinweis, das thüringische Gesetz stamme aus der Nazi-Zeit, hat da wohl sein Übriges getan.) Zum anderen werden aus der ansonsten recht differenzierten Diskussion die kulturellen Unterschiede bezüglich der Bedeutung von Titeln deutlich. Denn unter Wissenschaftlern in angloamerika- nischen Ländern werden akademische Titel nur höchst selten und meist bei offiziellen Anlässen genannt; in der Regel genügt die Anrede beim Vornamen. Natürlich sind auch Amerikaner stolz auf ihren Ph.D., aber sie tragen ihn nicht wie eine Trophäe vor sich her, und schon gar nicht wird der Titel fester Bestandteil des Namens wie bei uns. In einem Kommentar heißt es: "Nach dem Erhalt meines Doktortitels haben meine Frau und ich uns darauf geeinigt, dass ich den Titel nur verwenden werde, wenn ich mich auf wissenschaftliche Stellen bewerbe, Beiträge für Lehrbücher schreibe oder versuche, einen guten Tisch in einem Restaurant zu bekommen." Entsprechend amüsiert weisen einige Kommentatoren daraufhin, dass mehrfach promovierte Wissenschaftler sich in Deutschland sogar allen Ernstes "Doktor Doktor" nennen und das sogar auf ihr privates Klingelschild schreiben.
Aufgeschreckt durch die Provinzposse aus Thüringen, die die deutschen Bemühungen um Top-Forscher aus dem Ausland zu torpedieren droht, haben sich die Kultusminister nun zusammengesetzt und eine Überarbeitung der gesetzlichen Bestimmungen zum Titelschutz beschlossen. Nun soll nicht nur Doktoren der EU, sondern auch jenen anderer renommierter ausländischer Hochschulen die Führung des deutschen Doktortitels erlaubt sein. Als Grundlage soll für die USA die Liste der Carnegie Foundation dienen. Der Beschluss der Kultusministerkonferenz gilt jedoch entgegen anders lautender Meldungen erst, wenn er ins Hochschulrecht der Länder umgesetzt ist, und das kann durchaus noch ein halbes Jahr oder länger dauern. Die Staatsanwaltschaft in Jena jedenfalls hat ihre Strafverfahren inzwischen wegen Geringfügigkeit eingestellt, und in Kürze darf dann auch Ian Baldwin seine Webseite wieder um das Kürzel "Dr." ergänzen.
Nachtrag 01.07.08: Inzwischen ist der Beschluss der Kultusministerkonferenz bezüglich "begünstigender Regelungen" bei der Führung ausländischer Hochschulgrade offiziell in Kraft und hier nachzulesen (PDF). Für die meisten Bundesländer ist der KMK-Beschluss bindend; in einigen müssen nun noch die entsprechenden Durchführungsverordnungen geändert werden. Neben den Wissenschaftlern, die an einer auf der Carnegie-Liste geführten US-Universität (siehe hier und hier) promoviert haben, dürfen nun auch Absolventen australischer, israelischer, japanischer und kanadischer Universitäten ihren dort erworbenen Doktortitel in der deutschen Abkürzung „Dr.“ ohne fachlichen Zusatz und Herkunftsbezeichnung führen. Die Zeiten, in denen das deutsche Doktorat dem Gesetzgeber als das einzig Wahre galt, sind nun also endlich vorbei.
Kürzlich hatte ich im Übrigen die Gelegenheit, mich mit dem Mann zu unterhalten, der Baldwin und nicht weniger als 39 weitere im Ausland promovierte Wissenschaftler wegen Führung falscher Titel angezeigt hat. Wie sich herausstellt, waren es keineswegs Missgunst oder persönliche Animositäten, die ihn zu diesem Schritt bewogen, sondern der Wunsch, die bestehende Rechtslage mittels einer gezielten Kampagne zu ändern. Herbert K. hat in den 70er Jahren in Toronto promoviert und über Jahre vergeblich den Rechtsweg bemüht, um seinen kanadischen Ph.D. als deutschen "Dr." führen zu dürfen. Nachdem diese Methode sich als erfolglos erwies, beschloss er, den umgekehrten Weg zu gehen und die Behörden mit ihren eigenen Mitteln zu schlagen, indem er Dutzende von prominenten, im Ausland promovierten Personen im Internet recherchierte und anzeigte, weil sie ihren Titel unerlaubterweise als "Dr." führten.
Die Anzeigen richteten sich also nicht gegen einzelne Personen. Am Pranger stehen für K. vielmehr "die deutschen Behörden mit ihrer Mischung von Selbstüberschätzung und Xenophobie beim Umgang mit im Ausland erworbenen Know-how. Ziel muss es sein, dieses Know-how für den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Deutschland nutzbar zu machen. Dies geschieht nicht, indem man Wissenschaftler mit hohem Ausbildungsniveau verleumdet und verprellt, gleichgültig ob mittels Auflagen zur Titelführung oder mit anderen Methoden."
Ziel der Kampagne war es folglich, "dass diese Personen sich öffentlich wehren und damit die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf diese strafrechtlich bewehrte Provinzposse lenken", erläutert K. "Leider brachten nur die amerikanischen Wissenschaftler der MPG die Zivilcourage auf, sich zu wehren und an die internationale Presse zu gehen." Der gewünschte Effekt trat trotzdem ein: Peinlich berührt ob der negativen Schlagzeilen konnte die KMK die Grundsätze zur Führung ausländischer Hochschulgrade nun plötzlich ganz fix ändern. Und da neben amerikanischen auch kanadische Universitäten als gleichwertig anerkannt sind, darf sich K. nun endlich so nennen, wie er es schon immer wollte. Hut ab vor diesem genialen Coup und noch einmal vielen Dank für den Anruf.
TransatlanTicker - 19. Mrz, 22:02




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