Praktikum in den USA: Neue Regeln in Kraft
Lang, lang ist's her: Im Mai 2006 schreckte das U.S. Außenministerium die internationale Bildungs- und Kulturaustauschszene mit einer Reihe von geplanten Gesetzesänderungen auf, die - wenn sie so umgesetzt worden wären - zur Folge gehabt hätten, dass Studierende aus dem Ausland kein Praktikum in den USA mehr machen können. Diese Möglichkeit sollte nach den Plänen des Ministeriums ausschließlich Absolventen und jungen Berufstätigen mit Hochschulabschluss vorbehalten sein. Eine breite Koalition verschiedener Bildungsorganisationen (darunter der DAAD) legte daraufhin Protest ein, und im Herbst 2006 kam es zu Gesprächen zwischen Repräsentanten beider Seiten in Washington D.C., in denen man sich inoffiziell darauf einigte, das meiste beim Alten zu lassen. Danach war lange nichts mehr von den US-Behörden zu hören, doch seit vergangener Woche sind die neuen Regeln im Federal Register publiziert und damit endlich in Kraft.
Zunächst: Es bleibt natürlich grundsätzlich dabei, dass Ausländer ein Praktikum in den USA nur mit einem J-1 Visum absolviert dürfen, das ausschließlich über die Teilnahme am Programm einer so genannten Mittlerorganisation erhältlich ist. Diese "legal sponsors" sind vom U.S. Außenministerium autorisiert ist, nach eingehender Prüfung des Praktikumsvorhabens die entsprechenden Dokumente auszustellen. Ohne J-1 Visum kein legales Praktikum in den USA!
Was ist nun seit letzter Woche neu? Überwiegend Positives, vor allem: Studierende ausländischer Hochschulen und Absolventen, deren Examen nicht länger als 12 Monate zurückliegt, können auch weiterhin für Praktika in die USA kommen. Allerdings nicht mehr wie bisher für maximal 18 Monate, sondern nur noch für bis zu 12 Monate pro Praktikum. Dieser kleine Nachteil wird allerdings durch die wieder eingeführte Möglichkeit einer erneuten Teilnahme am J-1 Programm mehr als ausgeglichen, wie ich finde. Wer also seinen Status als Student bzw. Absolvent aufrecht erhält, kann noch ein zweites Mal zum Praktikum in die USA, solange diese Folgepraktika eindeutig der weiteren Ausbildung dienen und nicht nur Wiederholungen bereits ausgeführter und erlernter Tätigkeiten sind.
Ein Praktikum in den USA kann nach den neuen Regelungen außerdem absolvieren, wer einen Hochschulabschluss besitzt und Berufserfahrungen von mindestens einem Jahr nachweisen kann oder wer sich anders beruflich qualifiziert hat (z.B. durch eine Ausbildung) und relevante Berufserfahrungen von fünf Jahren nachweisen kann. Dieser Personenkreis kann Praktika von maximal 18 Monaten Dauer in den USA machen und ebenfalls noch ein weiteres dranhängen, solange zwischen beiden Praktika mindestens zwei Jahre Pause liegen, in denen man sich außerhalb der USA aufgehalten hat. Für alle, die praktische Arbeitserfahrung in amerikanischen Unternehmen sammeln wollen, sind das also sehr gute Nachrichten.
Mehr bürokratischer Aufwand entsteht dagegen für US-Arbeitgeber und Mittlerorganisationen: Das U.S. Außenministerium verlangt nämlich, dass die Eignung der zukünftigen Praktikumsgeber noch sorgfältiger überprüft werden muss als bislang. US-Arbeitgeber, die bislang noch keine internationalen Praktikanten über das J-1 Programm beschäftigt haben, werden besonders genau angeschaut: Kleinere Firmen, die noch keine Praktikanten aus dem Ausland bei sich hatten und weniger als 25 Mitarbeiter oder weniger als 3 Millionen Dollar Jahresumsatz haben, müssen sogar vorab von Vertretern der Mittlerorganisationen persönlich besucht werden! Auf diese Weise soll ein Missbrauch der Praktikanten als reguläre Arbeitskräfte ausgeschlossen werden. Außerdem müssen die Arbeitgeber nach wie vor einen detaillierten Trainingsplan ausstellen; und auch die Praktikanten werden in Zukunft mittels eines kurzen Gesprächs vorab auf ihre persönliche Eignung überprüft. Dass dieser erhöhte Verwaltungsaufwand sich in höheren Teilnahmegebühren für die Praktikanten niederschlagen wird, ist abzusehen. Kein hundertprozentiges Happy End also, aber eine Lösung, mit der alle Seiten ganz gut leben können.
Zunächst: Es bleibt natürlich grundsätzlich dabei, dass Ausländer ein Praktikum in den USA nur mit einem J-1 Visum absolviert dürfen, das ausschließlich über die Teilnahme am Programm einer so genannten Mittlerorganisation erhältlich ist. Diese "legal sponsors" sind vom U.S. Außenministerium autorisiert ist, nach eingehender Prüfung des Praktikumsvorhabens die entsprechenden Dokumente auszustellen. Ohne J-1 Visum kein legales Praktikum in den USA!
Was ist nun seit letzter Woche neu? Überwiegend Positives, vor allem: Studierende ausländischer Hochschulen und Absolventen, deren Examen nicht länger als 12 Monate zurückliegt, können auch weiterhin für Praktika in die USA kommen. Allerdings nicht mehr wie bisher für maximal 18 Monate, sondern nur noch für bis zu 12 Monate pro Praktikum. Dieser kleine Nachteil wird allerdings durch die wieder eingeführte Möglichkeit einer erneuten Teilnahme am J-1 Programm mehr als ausgeglichen, wie ich finde. Wer also seinen Status als Student bzw. Absolvent aufrecht erhält, kann noch ein zweites Mal zum Praktikum in die USA, solange diese Folgepraktika eindeutig der weiteren Ausbildung dienen und nicht nur Wiederholungen bereits ausgeführter und erlernter Tätigkeiten sind.
Ein Praktikum in den USA kann nach den neuen Regelungen außerdem absolvieren, wer einen Hochschulabschluss besitzt und Berufserfahrungen von mindestens einem Jahr nachweisen kann oder wer sich anders beruflich qualifiziert hat (z.B. durch eine Ausbildung) und relevante Berufserfahrungen von fünf Jahren nachweisen kann. Dieser Personenkreis kann Praktika von maximal 18 Monaten Dauer in den USA machen und ebenfalls noch ein weiteres dranhängen, solange zwischen beiden Praktika mindestens zwei Jahre Pause liegen, in denen man sich außerhalb der USA aufgehalten hat. Für alle, die praktische Arbeitserfahrung in amerikanischen Unternehmen sammeln wollen, sind das also sehr gute Nachrichten.
Mehr bürokratischer Aufwand entsteht dagegen für US-Arbeitgeber und Mittlerorganisationen: Das U.S. Außenministerium verlangt nämlich, dass die Eignung der zukünftigen Praktikumsgeber noch sorgfältiger überprüft werden muss als bislang. US-Arbeitgeber, die bislang noch keine internationalen Praktikanten über das J-1 Programm beschäftigt haben, werden besonders genau angeschaut: Kleinere Firmen, die noch keine Praktikanten aus dem Ausland bei sich hatten und weniger als 25 Mitarbeiter oder weniger als 3 Millionen Dollar Jahresumsatz haben, müssen sogar vorab von Vertretern der Mittlerorganisationen persönlich besucht werden! Auf diese Weise soll ein Missbrauch der Praktikanten als reguläre Arbeitskräfte ausgeschlossen werden. Außerdem müssen die Arbeitgeber nach wie vor einen detaillierten Trainingsplan ausstellen; und auch die Praktikanten werden in Zukunft mittels eines kurzen Gesprächs vorab auf ihre persönliche Eignung überprüft. Dass dieser erhöhte Verwaltungsaufwand sich in höheren Teilnahmegebühren für die Praktikanten niederschlagen wird, ist abzusehen. Kein hundertprozentiges Happy End also, aber eine Lösung, mit der alle Seiten ganz gut leben können.
TransatlanTicker - 25. Jul, 12:23

