Studium: Anerkennung

Gute Führung: Ph.D. darf bald Doktor heißen

Zu den kleinen Wermutstropfen einer Promotion in den USA gehörte es bislang, dass man seinem Namen bei einer Rückkehr nach Deutschland nicht das bei uns übliche Kürzel "Dr." voranstellen durfte, sondern stattdessen den amerikanischen Titel umständlich in seiner Originalform samt Ortsbezeichnung anhängen musste, z.B. Hans Hartmann, Ph.D. (University of California, Los Angeles). Mit dieser Regelung soll eigentlich verhindert werden, dass Aufschneider und Schwindler mit zweifelhaften, womöglich sogar käuflich erworbenen Abschlüssen aus irgendwelchen Bananenrepubliken sich mit höheren akademischen Weihen schmücken und an Jobs gelangen, für die sie eigentlich gar nicht qualifiziert sind. Und da alle Hochschulen außerhalb der EU vor dem Gesetz gleich sind, galt dieses Verbot immer auch für Absolventen der renommiertesten Universitäten in den USA. Auch und gerade dort gibt es immerhin mehr als genug "diploma mills", die akademische Titel gegen Scheck an den Mann und an die Frau bringen und damit Millionen scheffeln.

Erwischt hat der Eifer der deutschen Justiz nun ausgerechnet einen der wenigen renommierten US-Wissenschaftler, die sich zum Forschen nach Deutschland locken ließen: Ian Baldwin, Direktor des Max-Planck-Instituts für Chemische Ökologie in Jena, hat seinen Ph.D. an der Cornell University gemacht und darf zu Recht davon ausgehen, dass dieser Abschluss mit dem Doktorat jeder deutschen Hochschule gleichzusetzen ist. Also bezeichnete er sich auf Visitenkarten, Briefpapier und Webseite arglos als Prof. Dr. Ian Baldwin, und zwar nicht zuletzt deshalb, weil auch die Max-Planck-Gesellschaft und andere deutsche Forschungseinrichtungen ihn so betitelten. Den Bestimmungen entsprechend hätte es jedoch "Prof. Ian Baldwin, Ph.D. , Cornell University (Ithaca, NY)" heißen müssen. Und weil offenbar irgendein missgünstiger Kollege seinen ausländischen Abschluss ebenfalls nicht als deutschen Dr. führen durfte ein anderer Wissenschaftler es Leid war, seinen ausländischen Abschluss nicht als deutschen Dr. führen zu dürfen [siehe Nachtrag unten], erstattete er Anzeige gegen Baldwin, der daraufhin Post von der Kriminalpolizei wegen Missbrauchs von Titeln bekam und ein Bußgeldverfahren am Hals hatte. Ein Artikel im Spiegel berichtet als erster von den seltsamen Ermittlungen; seitdem hat die Geschichte weite Kreise gezogen – natürlich auch in den USA.

Die entsprechende Meldung im Blog des Chronicle of Higher Education, der wichtigsten Zeitschrift im amerikanischen Wissenschaftsbetrieb, ist inzwischen mehr als 130mal kommentiert worden - Rekord. Die Kommentare liefern zum einen eine leicht verstörende Momentaufnahme vom Deutschlandbild mancher US-Akademiker, die schnell mit Vergleichen zu Goebbels und Gestapo zur Stelle sind. (Der Hinweis, das thüringische Gesetz stamme aus der Nazi-Zeit, hat da wohl sein Übriges getan.) Zum anderen werden aus der ansonsten recht differenzierten Diskussion die kulturellen Unterschiede bezüglich der Bedeutung von Titeln deutlich. Denn unter Wissenschaftlern in angloamerika- nischen Ländern werden akademische Titel nur höchst selten und meist bei offiziellen Anlässen genannt; in der Regel genügt die Anrede beim Vornamen. Natürlich sind auch Amerikaner stolz auf ihren Ph.D., aber sie tragen ihn nicht wie eine Trophäe vor sich her, und schon gar nicht wird der Titel fester Bestandteil des Namens wie bei uns. In einem Kommentar heißt es: "Nach dem Erhalt meines Doktortitels haben meine Frau und ich uns darauf geeinigt, dass ich den Titel nur verwenden werde, wenn ich mich auf wissenschaftliche Stellen bewerbe, Beiträge für Lehrbücher schreibe oder versuche, einen guten Tisch in einem Restaurant zu bekommen." Entsprechend amüsiert weisen einige Kommentatoren daraufhin, dass mehrfach promovierte Wissenschaftler sich in Deutschland sogar allen Ernstes "Doktor Doktor" nennen und das sogar auf ihr privates Klingelschild schreiben.

Aufgeschreckt durch die Provinzposse aus Thüringen, die die deutschen Bemühungen um Top-Forscher aus dem Ausland zu torpedieren droht, haben sich die Kultusminister nun zusammengesetzt und eine Überarbeitung der gesetzlichen Bestimmungen zum Titelschutz beschlossen. Nun soll nicht nur Doktoren der EU, sondern auch jenen anderer renommierter ausländischer Hochschulen die Führung des deutschen Doktortitels erlaubt sein. Als Grundlage soll für die USA die Liste der Carnegie Foundation dienen. Der Beschluss der Kultusministerkonferenz gilt jedoch entgegen anders lautender Meldungen erst, wenn er ins Hochschulrecht der Länder umgesetzt ist, und das kann durchaus noch ein halbes Jahr oder länger dauern. Die Staatsanwaltschaft in Jena jedenfalls hat ihre Strafverfahren inzwischen wegen Geringfügigkeit eingestellt, und in Kürze darf dann auch Ian Baldwin seine Webseite wieder um das Kürzel "Dr." ergänzen.

Nachtrag 01.07.08: Inzwischen ist der Beschluss der Kultusministerkonferenz bezüglich "begünstigender Regelungen" bei der Führung ausländischer Hochschulgrade offiziell in Kraft und hier nachzulesen (PDF). Für die meisten Bundesländer ist der KMK-Beschluss bindend; in einigen müssen nun noch die entsprechenden Durchführungsverordnungen geändert werden. Neben den Wissenschaftlern, die an einer auf der Carnegie-Liste geführten US-Universität (siehe hier und hier) promoviert haben, dürfen nun auch Absolventen australischer, israelischer, japanischer und kanadischer Universitäten ihren dort erworbenen Doktortitel in der deutschen Abkürzung „Dr.“ ohne fachlichen Zusatz und Herkunftsbezeichnung führen. Die Zeiten, in denen das deutsche Doktorat dem Gesetzgeber als das einzig Wahre galt, sind nun also endlich vorbei.

Kürzlich hatte ich im Übrigen die Gelegenheit, mich ein wenig mit dem Mann zu unterhalten, der Baldwin und nicht weniger als 39 weitere im Ausland promovierte Wissenschaftler wegen Führung falscher Titel angezeigt hat. Wie sich herausstellt, waren es keineswegs Missgunst oder persönliche Animositäten, die ihn zu diesem Schritt bewogen, sondern der Wunsch, die bestehende Rechtslage mittels einer gezielten Kampagne zu ändern. Dr. Franz [Name geändert] hat in den 70er Jahren in Toronto promoviert und über Jahre vergeblich den Rechtsweg bemüht, um seinen kanadischen Ph.D. als deutschen „Dr.“ führen zu dürfen. Nachdem diese Methode sich als erfolglos erwies, beschloss er, den umgekehrten Weg zu gehen und die Behörden mit ihren eigenen Mitteln zu schlagen, indem er Dutzende von prominenten, im Ausland promovierten Personen recherchierte und anzeigte, weil sie ihren Titel unerlaubterweise als „Dr.“ führten. Die wenigsten davon kannte er persönlich.

Das Kalkül dieser Kampagne bestand darin, die deutschen Bürokraten den Karren komplett vor die Wand fahren zu lassen und sie zu zwingen, aufgrund der massenweisen Anzeigen zahlreiche Top-Wissenschaftler aus dem In- und Ausland mit Bußgeldverfahren zu überziehen und auf diese Weise die absurde Regelung an die Öffentlichkeit zu bringen. Erstaunlicherweise waren es einzig die Amerikaner, die sich den Behörden nicht fügten und die Geschichte wie oben erläutert in die Medien brachten. Mit dem gewünschten Effekt: Peinlich berührt ob der negativen Schlagzeilen konnte die KMK die Grundsätze zur Führung ausländischer Hochschulgrade nun plötzlich ganz fix ändern. Und da neben amerikanischen auch kanadische Universitäten als gleichwertig anerkannt sind, darf sich Franz nun endlich so nennen, wie er es schon immer wollte. Hut ab vor diesem genialen Trick und noch einmal vielen Dank für den Anruf.

Bologna-USA: Neues zur Anerkennung deutscher Bachelor-Abschlüsse in den USA

Bachelor ist nicht gleich Bachelor: Trotz identischer Bezeichnungen gibt es vieles, was die amerikanischen Bachelor-Studiengänge von ihren neuen europäischen Pendants unterscheidet. Zum Beispiel dauert das Bachelor-Studium in den USA vier Jahre, in Europa dagegen meistens nur drei. Dieser formale Unterschied hat dazu geführt, dass sich zunächst viele amerikanische Universitäten geweigert haben, europäische Bachelor-Absolventen zum Master- oder Promotionsstudium in den USA zuzulassen. In dem Maße, wie sich das Wissen um den Bologna-Prozess und seine Strukturreformen auch in den amerikanischen Hochschulverwaltungen herumspricht, hat sich die Situation jedoch in letzter Zeit entspannt: Laut einer aktuellen Studie des Council of Graduate Schools (CGS) hat sich die Zahl der US-Hochschulen, die Bewerber mit „Bologna-Bachelor“ grundsätzlich nicht zum Graduiertenstudium zulassen, seit 2005 von 29% auf nur noch 18% verringert. Debra W. Stewart, Präsidentin des CGS, hat diesen Trend vor ein paar Tagen auf dem großen Going Global Symposium an der FU Berlin noch einmal bekräftigt. Dies heißt jedoch nicht, dass die Schwierigkeiten bei der Anerkennung der europäischen Abschlüsse aus dem Weg geräumt wären. Im November 2006 trafen sich in Washington D.C. Spezialisten aus Europa und den USA zu einer Konferenz zum Thema „The Impact of Bologna and Three-Year Degress on U.S. Admissions“. Eine Woche später berief der Berufsverband NAFSA eine Task Force zum selben Thema ein, deren Abschlussbericht (PDF) die verschiedenen Probleme und Dilemmata bei der Anerkennung der neuen Abschlüsse sehr schön auf den Punkt bringt:

Dilemma 1: Unterschiedliche Bildungsphilosophien

Es gehört zu den Besonderheiten des US-Hochschulsystems, dass das Bachelor-Studium eben kein intensives Fachstudium ist, sondern in der Regel zu mindestens einem Drittel aus allgemein bildenden Komponenten unterschiedlicher Fächer besteht. Eine Art Studium generale also mit einer leichten fachlichen Vertiefung meistens ab dem dritten Studienjahr. Das Bildungsziel auf dieser Ebene sind „well rounded persons“, keine Spezialisten. Die eigentliche Spezialisierung auf ein Fachgebiet findet erst auf der nächsten Stufe des Master- oder Promotionsstudiums statt. Wer in den USA also einen Bachelor of Science in Physics erwirbt, hat nicht ausschließlich Physik studiert, sondern sich nur rund die Hälfte seines Studiums damit befasst. Die neuen europäischen Bachelor-Studiengänge dagegen sind von Anfang an spezialisiert. Viele Zulassungsbüros amerikanischer Universitäten sehen den Bologna Bachelor folglich deshalb nicht als gleichwertig an, weil die „general education“ Komponenten fehlen. Diesem Einwand ist allerdings zu entgegnen, dass auch die traditionellen Diplom- und Magisterstudiengänge von Anfang an fachspezifisch waren – was bei der Zulassung zum Graduiertenstudium in den USA aber nie ein Problem dargestellt hat. Entscheidend war, dass man mindestens fünf Jahre studieren musste, um einen solchen Abschluss zu erhalten, was als Äquivalent zum vierjährigen US-Bachelor gewertet wurde. Nicht die Studieninhalte haben also bei der formalen Zulassung den Ausschlag gegeben, sondern die Studiendauer. Jetzt plötzlich das fehlende Studium generale ins Spiel zu bringen, finde ich nicht sonderlich überzeugend.

Dilemma 2: Credit ist nicht gleich Credit

Ein weiteres Problem bei der Anerkennung europäischer Bachelortitel sind die unterschiedlichen Credit-Systeme, denn auch das European Credit Transfer System (ECTS) und die amerikanischen „credit hours“ basieren auf ganz unterschiedlichen Konzepten. Während in den US credits hauptsächlich die Kontaktstunden in Vorlesung oder Seminar zum Ausdruck kommen, schließt das ECTS System auch das Arbeitspensum ein, das Studierende zur Vorbereitung auf Vorlesungen, Seminare und Prüfungen oder zum Selbststudium aufwenden. Der allgemein akzeptierte „Umrechnungsfaktor“ für amerikanische und europäische credits beträgt deshalb 1:2. Aber ganz so einfach ist die Umrechnung nicht, denn schließlich werden ganz unterschiedliche Dinge gemessen: In den USA beziehen sich die credit hours vor allem auf das Bildungs-Input, das für den Erwerb eines akademischen Titels notwendig ist. 60 credit hours bedeutet: Man hat so und so viele Vorlesungen, Seminare und Übungen mit Erfolg absolviert. Das ECTS-System dagegen quantifiziert hauptsächlich die Lernergebnisse (outcomes), d.h. die Kompetenzen, die verdeutlichen, was die Studierenden nach Abschluss eines kurzen oder langen Lernprozesses wissen, verstehen oder leisten können. Diese unterschiedlichen Messverfahren miteinander in Einklang zu bringen ist nicht leicht, aber je vertrauter die amerikanische Seite mit dem Bologna-Instrumentarium wird, umso mehr werden sich Vorbehalte abbauen.

Dilemma 3: Fairness

Eine dritte Frage lautet: Wenn Europäer nur drei Jahre studieren müssen, um zu einem Master- oder Promotionsstudium in den USA zugelassen zu werden, Amerikaner aber vier Jahre – ist das gerecht? Man könnte sich eine amerikanische High School Absolventin vorstellen, die ihren (dreijährigen) Bachelor an einer deutschen Uni macht und sich anschließend an einer US Graduate School bewirbt. Wird sie zugelassen, hat sie sich im Vergleich zur Mehrzahl ihrer Landsleute ein komplettes Studienjahr gespart, und zwar auch im wörtlichen, finanziellen Sinne. Auch international gesehen kommen solche Fairness-Erwägungen ins Spiel, denn die dreijährigen Erststudiengänge in Indien zum Beispiel werden von US Hochschulen allgemein nicht anerkannt. Lässt sich also rechtfertigen, dass Dreijahres-Abschlüsse a la Bologna akzeptabel sind, Dreijahres-Abschlüsse aus Indien aber nicht? Der Bologna-Bachelor ist hier allein schon semantisch im Vorteil, weil er – anders als die indischen Abschlüsse – auch „Bachelor“ heißt und somit trotz der genannten Unterschiede eine enge Verwandtschaft mit seinem US-Namensvetter suggeriert.

Dilemma 4: Zu viele Bewerbungen

Auf das Dilemma Nr. 3 könnte man entgegnen, dass es natürlich fair und legitim ist, internationale Hochschulabschlüsse trotz identischer Studiendauer unterschiedlich zu bewerten, wenn es Differenzen hinsichtlich der Inhalte und der Qualität der Ausbildung gibt. Dies setzt allerdings voraus, dass die Zulassungsbüros amerikanischer Universitäten jede Bewerbung „holistisch“ bewerten, d.h. sich ein genaues Bild der jeweiligen Bildungsinhalte und Rahmenbedingungen machen und auch Persönlichkeit und Motivation der Bewerber in Betracht ziehen. Qualitative Aspekte müssten also eine stärkere Rolle spielen also rein quantitativ-numerische Elemente einer Bewerbung. Die Realität an den meisten US Graduate Schools sieht jedoch so aus, dass sie Tausende von Bewerbungen erhalten und sich bei aller Sympathie für Einzelfallprüfungen und holistische Verfahren doch weitgehend an standardisierte Vorgaben halten müssen, um ihre Arbeit erledigen zu können.

Dilemma 5: Die Konkurrenz

Bei aller inhaltlichen Kritik an den Bologna-Abschlüssen sitzt den amerikanischen Hochschulen natürlich auch die Angst im Nacken, dass Studierende aus Indien und China nicht mehr wie bisher zu Tausenden zum Graduiertenstudium in die USA gehen, sondern nach Europa, wo ihre Dreijahres-Abschlüsse ohne größere Probleme anerkannt werden. Sollte das Bologna-Modell also Schule machen und auch als Vorbild für eine Neustrukturierung des Hochschulwesens in China dienen, hätte das enorme Auswirkungen auf die Mobilität internationaler Studierender und ihre globale Verteilung. Die USA haben auf dem internationalen Bildungsmarkt in den letzten Jahren ohnehin schon Konkurrenz durch Großbritannien, Australien und Europa bekommen und sind aufgrund ihrer starken Dezentralisierung im Gegensatz zu diesen eher staatlich bestimmten Bildungssystemen nicht so leicht beweglich. Die Position, auf einem vierjährigen Bachelor-Titel als Zulassungsvoraussetzung zu beharren, wird bei allem Unbehagen unter US Zulassungsexperten mittelfristig also allein aus wirtschaftlich-strategischen Erwägungen kaum haltbar sein.

Fazit: Der Trend geht in den Diskussionen gegenwärtig dahin, zwischen „equivalency“ und „admissibility“ zu unterscheiden: Selbst wenn demnach ein Dreijahres-Bachelor aus Europa nicht das genaue Äquivalent eines amerikanischen Bachelor-Titels ist, kann er trotzdem die Zulassungskriterien zum Graduiertenstudium an US-Universitäten erfüllen. Alles in allem also gute Nachrichten für Studierende aus Deutschland und anderen europäischen Ländern, die mit einem Master- oder Promotionsstudium in den USA liebäugeln.

Nachtrag 25.09.07: Soeben erschienen: Die Broschüre The Bologna Process, die die Wahrnehmung der europäischen Hochschulreformen in den USA hervorragend und umfassend beleuchtet.

Bachelor ≠ Bachelor: Anerkennung des europäischen Bachelor-Titels in den USA

Bei der Harmonisierung der Hochschulausbildung in Europa im Rahmen des „Bologna-Prozesses“ haben sich die europäischen Bildungsminister auf die Umstellung aller Studiengänge auf dreijährige Bachelor- und zweijährige Master-Programme geeinigt und dabei nicht berücksichtigt, dass ein Bachelor-Grad in den USA in aller Regel erst nach vier Jahren Studium vergeben wird. Bewerben sich europäische Bachelor-Absolventen nun mit ihrem Titel für ein Master- oder Ph.D.-Programm an einer amerikanischen Hochschule, kann es unter Umständen zu Anerkennungsproblemen kommen, weil ihnen ein komplettes Jahr fehlt. Deutsche Abiturienten konnten dies bislang häufig mit ihrem 13. Schuljahr kompensieren, aber wenn dieses mittelfristig wie geplant in allen Bundesländern abgeschafft wird, ergibt sich das Problem hier ganz genauso.

Unter den amerikanischen Graduate Schools herrscht nach wie vor Uneinigkeit, wie mit diesen neuen Bachelors aus Europa umgegangen werden soll. Der Council of Graduate Schools hat jetzt 450 US-Hochschulen zum Thema befragt: Von den 125, die geantwortet haben, waren immerhin 37% bereit, auch einen 3-Jahres-Bachelor zuzulassen, solange die akademische Qualifikation für ein Graduiertenstudium aus den bisherigen Leistungen ersichtlich ist. 22% dagegen wollen ausschließlich Kandidaten zulassen, die ihren Bachelor in vier Jahren erworben haben. Die Umfrage zeigte aber auch, dass es auch innerhalb der einzelnen US-Hochschulen Uneinigkeit über den Umgang mit diesem Problem gibt: Nur 56% gaben an, über eine klare Regelung zu verfügen, die für alle Fachbereiche der Universität gilt.

Da aufgrund der enormen Dezentralisierung des amerikanischen Hochschulsystems nicht mit einer (gar staatlichen) Direktive „von oben“ zu rechnen ist, wird es in Zukunft mehr denn je auf die Einzelfallprüfung ankommen. Allen, die sich für ein späteres Graduiertenstudium in den USA interessieren und lediglich 12 Jahre zur Schule gegangen sind, sei deshalb empfohlen, während ihres Bachelorstudiums ein anspruchsvolles Kurspensum zu absolvieren und sich überdurchschnittlich einzubringen, damit die Dozenten später aussagekräftige Empfehlungsschreiben verfassen können. Dann dürfte es eigentlich kaum Probleme geben, denn die generelle Qualität der deutschen Hochschulausbildung wird in den USA aller Kritik hierzulande zum Trotz nach wie vor als sehr hoch eingestuft.

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