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Studium: Faecher: Jura

LL.M.-Stipendien von der New York University

Seit 1995 bietet die New York University Law School jedes Jahr 10 bis 14 ausgewählten Nachwuchsjuristen aus aller Welt ein einjähriges Vollstipendium, mit dem sie entweder ein LL.M.-Programm belegen oder einen Forschungs- aufenthalt finanzieren können. Das wegweisende Hauser Global Scholars Program soll die juristische Ausbildung an amerikanischen Universitäten für globale Perspektiven öffnen und den Stipendiaten die Gelegenheit geben, Gedanken aus unterschiedlichen Rechtssystem auszutauschen und miteinander zu vergleichen. Wer sich für dieses Programm bewerben möchte, sollte exzellente akademische Referenzen und Führungsqualitäten im internationalen Kontext vorzuweisen haben. Wie ein Blick auf die ehemaligen Hauser Scholars zeigt, konnten in den letzten Jahren auch einige Kandidaten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ein solches prestigeträchtiges Stipendium ergattern. Zur Bewerbung gehören neben der regulären LL.M.-Bewerbung drei zusätzliche Essays von 250 bis 500 Wörtern. Bewerbungsschluss ist jeweils im Dezember des Vorjahres. Das Beste daran: Wer das Hauser-Stipendium nicht erhält, wird automatisch bei der Vergabe von weiteren Jura-Stipendien der NYU berücksichtigt.

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LL.M. Stipendium von der University of Georgia

Das LLM-Programm am Dean Rusk Center der staatlichen University of Georgia in Atlanta ist ein relativ kleiner Studiengang mit rund 15 Studierenden pro Jahr. Die Teilnehmer können ihr Kursprogramm flexibel nach individuellen Interessen zusammenstellen und in ihren jeweiligen Spezialgebieten forschen. Die juristische Fakultät der Hochschule mag zwar nicht zu den absoluten Spitzeneinrichtungen gehören, zählt aber auf jeden Fall zu den besten staatlichen Law Schools in den USA. Was nicht zuletzt bedeutet, dass die Studiengebühren deutlich geringer sind als an privaten Universitäten. Außerdem bietet die University of Georgia besonders qualifizierten LLM-Bewerbern zwei Formen der finanziellen Unterstützung an: Zum einem werden jährlich einige „Graduate Assistantships“ vergeben, d.h. die Studierenden arbeiten 20 Stunden pro Woche als Forschungsassistenten und erhalten im Gegenzug die Studiengebühren erlassen sowie ein monatliches Stipendium für die Lebenshaltungskosten. Zum anderen gibt es ein so genanntes „Regents’ Tuition Equalization Scholarship“: Wer dies erhält, bezahlt nur die (geringeren) Studiengebühren, die die Einwohner des Staates Georgia zahlen müssen – ein Vorteil, in dessen Genuss internationale Studierende normalerweise nicht kommen können. Stipendien und andere Fördermöglichkeiten für LL.M.-Bewerber aus Deutschland waren hier übrigens neulich schon einmal Thema.

Kurse in Rechtsenglisch an der University of Delaware

Weiterbildungsmöglichkeit für Juristen: Die in Newark (Delaware) ansässige University of Delaware bietet mit ihrem American Law and Legal English Institute (ALLEI) ein USA-weit einzigartiges Intensivprogramm für Rechtsanwälte, Richter und Jura-Professoren aus dem Ausland, die ihr Wissen über Theorie und Praxis amerikanischer Rechtsprechung vertiefen sowie ihre Englischkenntnisse im Hinblick auf juristische Terminologie verbessern möchten. Die vierwöchigen Kurse werden von erfahrenen Dozenten der Universität geleitet; zusätzlich dazu gibt es Workshops und Seminare mit Staatsanwalten und Richtern aus der legal community des Bundesstaates. Der Unterricht findet sowohl auf dem Campus der Hochschule als auch in Kanzleien und Gerichten in Delaware statt, wo es ausgiebig Gelegenheit zum Austausch mit Experten verschiedener juristischer Spezialgebiete gibt. Die Kosten für dieses Programm betragen einschließlich Kursgebühren, Unterkunft, Verpflegung und Versicherung rund 4.300 US-Dollar. Der nächste Kurs läuft vom 8. Januar bis zum 2. Februar 2007, und die Hochschule hat bekannt gegeben, dass noch Plätze verfügbar sind. Das Anmeldeformular (PDF) mit weiteren Informationen gibt es hier.

LL.M. Stipendium von der University of Illinois

Ein Aufbaustudium zum Master of Laws (LL.M.) an einer amerikanischen Hochschule ist unter deutschen Juristen nach wie vor äußerst begehrt. Kein Wunder, denn LL.M.-Absolventen sind unter international arbeitenden Rechtsanwaltskanzleien und Unternehmen sehr gesucht. Angesichts ihres Einstellungsbedarfs könnten die rund 50 Rechtsanwaltsbüros, die auf deutschem Boden schwerpunktmäßig im internationalen Geschäft arbeiten, nach Angaben der Deutsch-Amerikanischen Juristenvereinigung (DAJV) ohne Probleme dreimal mehr LL.M. Absolventen aufnehmen als bisher. Die Aussichten sind also nach wie vor hervorragend, auch in finanzieller Hinsicht: Ein LL.M. Abschluss wird üblicherweise mit einem Aufschlag in Höhe von 5.000 bis 6.000 Euro auf das Jahresbruttogehalt eines Berufsanfängers honoriert.

Allerdings schlagen die Kosten für solch ein Programm auch nicht selten mit mehreren Zehntausend US-Dollar zu Buche. Wer sich dies nicht erlauben kann oder will, ist auf ein Stipendium angewiesen. Neben einer vergleichsweise großen Anzahl von Stipendienprogrammen, die sich speziell an deutsche Juristen richten (siehe unten), vergeben auch einzelne US Law Schools Einzelstipendien an qualifizierte Bewerber aus dem Ausland. Die juristische Fakultät der renommierten University of Illinois in Urbana-Champaign zum Beispiel gehört zu den besten staatlichen Law Schools der USA und fördert jährlich eine(n) herausragende(n) Bewerber(in) aus Europa mit einem Stipendium von 2.000 US-Dollar bis zur Höhe der kompletten Studiengebühren. (Und das sind immerhin knapp 32.000 US-Dollar!) Dieses European Alumni Scholarship wird selbstverständlich im Rahmen einer Leistungskonkurrenz vergeben. Eine gesonderte Bewerbung ist nicht erforderlich, die Entscheidung wird automatisch bei der Zulassung getroffen. Bewerbungsschluss für das akademische Jahr 2006/2007 ist der 15. Februar 2007. Mehr lesen…

Von deutscher Seite aus gibt es außerdem folgende Fördermöglichkeiten für ein LL.M. Aufbaustudium in den USA: Nachtrag 28.02.07: Die Mueller-Weitzel-Weisner-Stiftung exisitert nicht mehr. Folglich ist auch das entsprechende Stipendium nicht mehr zu haben. Dank an die Kanzlei Hengeler Mueller für den Hinweis.

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